Verkauf- und Lieferbedingungen

1. Allgemeines
Die nachstehenden Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten für unsere gesamten Geschäftsbeziehungen mit unseren Kunden. Der Kunde erkennt sie mit der Erteilung eines Auftrages als für ihn verbindlich an. Den Einkaufsbedingungen des Käufers wird hiermit widersprochen. Sie werden auch dann nicht Inhalt des Vertrages, wenn wir diesen nicht nochmals ausdrücklich widersprochen haben. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware gelten unsere Verkaufsbedingungen vom Käufer als angenommen.

2. Preise
Unsere Preise verstehen sich lt. gültiger Preisliste einschließlich der Verpackung, jedoch ausschließlich Versandspesen. Die Berechnung der Mehrwertsteuer erfolgt gesondert nach Maßgabe der am Tage der Lieferung bzw. Leistung geltenden gesetzlichen Vorschriften. Preisänderungen – auch ohne vorherige Ankündigung – behalten wir uns vor.

3. Lieferung
Lieferfristen werden von Fall zu Fall vereinbart. Sie bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung. Ihre Einhaltung setzt den rechtzeitigen Eingang sämtlicher vom Käufer zur Verfügung zu stellenden und für die Ausführung des Auftrages notwendigen Unterlagen, Genehmigungen, Freigaben und Informationen voraus. Die Lieferfrist beginnt erst mit der Erfüllung aller dieser Voraussetzungen. Erweist sich die Einhaltung der vereinbarten Lieferfrist infolge von uns nicht zu vertretender Umstände als nicht möglich, so greift eine angemessene Verlängerung der Lieferzeit Platz, längstens jedoch bis zu sechs Wochen nach Ablauf der ursprünglichen Lieferfrist. Dauert die Behinderung als dann noch an, sind beide Parteien zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

4. Versand
Sofern nichts anderes vereinbart worden ist, erfolgt der Versand in der uns am günstigsten erscheinenden Weise. Alle Sendungen reisen auf Gefahr des Käufers und werden von uns in seinem Interesse nur nach besonderer Weisung versichert.

5. Mängelrügen
Unvollständig oder unrichtige Lieferungen sowie Beanstandungen erkennbarer Mängel sind uns spätestens acht Tage nach Empfang der Ware schriftlich mitzuteilen, nicht erkennbare Mängel und Fehler dagegen unverzüglich nach ihrer Entdeckung. Bei nicht rechtzeitiger Mitteilung von Mängeln und Fehlern gilt die Lieferung als genehmigt.

6. Gewährleistung
Bei begründeten und fristgemäßen Mängelrügen wird anstatt der mangelhaften Ware unverzüglich Ersatz geliefert, soweit der Ersatz zu den Vertragsbedingungen beschafft werden kann, sonst kommen die Bestimmungen des § 932 ABGB zur Anwendung. Sämtliche Regressansprüche aus Produkthaftung werden abbedungen.

7. Warenrücknahme
Rücksendungen von uns gelieferter Ware dürfen nur mit unserer vorherigen Zustimmung erfolgen. Wir behalten uns vor, für die dadurch entstehende Bearbeitungsgebühr einen entsprechenden Abschlag des zu erstattenden Warenwertes vorzunehmen. Es können nur Waren in Originalverpackung und in absolut neuwertigem Zustand gutgeschrieben werden.

8. Haftungsausschluss
Ansprüche auf Schadenersatz, Gewinnentgang und Folgeschäden des Käufers gegen uns und unsere Erfüllungsgehilfen aus Verschulden bei Vertragsabschluss, aus positiver Vertragsverletzung und aus unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, sofern nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen. Ferner sind sie in jedem Fall der Höhe nach begrenzt auf den Wert der von uns gelieferten Produkte.

9. Zahlung
Rechnungen für Lieferungen von Waren werden gemäß den einzelnen getroffenen Vereinbarungen bezahlt. Einzug per Nachnahme bleibt vorbehalten. Wechsel werden nur aufgrund ausdrücklicher Vereinbarung und lediglich unter der Voraussetzung ihrer Diskontierbarkeit entgegengenommen. Diskontspesen werden vom Tage der Fälligkeit des Rechnungsbetrages berechnet. Die Annahme von Wechseln erfolgt nur erfüllungshalber. Das gleiche gilt für Schecks bis zu deren Einlösung. Bei Zahlungsverzug bleibt uns die Berechnung von Verzugszinsen in Höhe von mindestens 3% über dem jeweiligen Diskontsatz der Österreichischen Nationalbank vorbehalten. Eine Aufrechnung durch den Käufer ist ausgeschlossen, es sei denn mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen. Bei einer nach Vertragsabschluß eintretenden wesentlichen Verschlechterung der Vermögenslage des Käufers ist unsere Forderung per sofort fällig, ungeachtet einer gewährten Stundung, der Hergabe eines Wechsels oder eines Schecks.

10. Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bzw. bis zur Einlösung etwa hergegebener Schecks und/oder Wechsel sowie bis zur Begleichung aller sonstigen aus der Geschäftsverbindung mit dem Käufer entstandenen Forderungen gegen diesen einschließlich Zinsen und Kosten vor. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherheit für unsere Saldoforderung. Im Falle eines Verkaufes der Vorbehaltsware tritt an deren Stelle der Erlös. Ferner tritt der Käufer die anlässlich eines Verkaufes der Vorbehaltsware entstehende Kaufpreisforderung an uns ab, und zwar bei einer Verbindung der Vermischung mit fremder Ware im Verhältnis zu unserem in der verkauften Ware enthaltenen Warenanteil. Auf unser Verlangen sind uns die Namen der Kaufpreisschuldner bekannt zu geben und die gemäß dieser Bestimmung zedierten Forderungen ziffernmäßig genau zu bezeichnen sowie die Zessionen an die betreffenden Schuldner anzuzeigen. Der Käufer ist verpflichtet, die Vorbehaltsware stets voll gegen die üblichen Risiken versichert zu halten und dieses uns auf Verlangen nachzuweisen. Der Käufer tritt hiermit seine event. Versicherungsansprüche gegen uns ab.

11. Exportklausel
Reexporte des Käufers bedürfen in jedem Fall unserer vorgehenden schriftlichen Zustimmung.

12. Erfüllungsort, Gerichtsstand, anzuwendendes Recht
Erfüllungsort und Gerichtsstand für Lieferung und Zahlung ist Salzburg. Es gilt österreichisches Recht. In jedem Fall haben wir das Recht, auch am allgemeinen Gerichtsstand des Käufers klageweise gegen diesen vorzugehen.

13. Verpackung
Soweit wir nach der Verpackungsverordnung verpflichtet sind, die Transport- und Umverpackung zurückzunehmen, trägt der Käufer die Kosten für den Rücktransport der verwendeten Verpackungen.

14. Wirksamkeit des Vertrages
Die Nichtigkeit einzelner oder vorstehender Bestimmungen berührt nicht die Rechtswirksamkeit der übrigen Regelungen. Änderungen bleiben vorbehalten, bedürfen jedoch immer der Schriftform.