1. Geltungsbereich: Wir liefern auf Grund der nachstehenden Bedingungen, die durch die Auftragserteilung als anerkannt gelten und für alle unsere Geschäfte verbindlich sind. Abweichende Vereinbarungen sind nur gültig, wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden. Anders lautende Einkaufsbedingungen des Bestellers werden nicht anerkannt.
2. Angebote: Angebote und Projekte sowie die zugehörigen Zeichnungen, Maßbilder und Beschreibungen sind geistiges Eigentum des Verkäufers und dürfen weder vervielfältigt noch ohne seine Zustimmung Dritten zugänglich gemacht werden.
3. Vertragsschluß: Der Vertrag gilt als geschlossen, wenn durch den Verkäufer nach Erhalt der Bestellung eine schriftliche Auftragsbestätigung oder eine Lieferung erfolgte. Nachträgliche Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Gültigkeit der schriftlichen Bestätigung.
4. Preise: a) Sofern nicht schriftlich anderes vereinbart, verstehen sich unsere Preise ab Lager Laufen exklusive Verpackung, Transport und Umsatzsteuer. b) Die Preise basieren auf den Kosten zum Zeitpunkt der Preisabgabe, insbesondere den Erzeugerpreisen, Tarifen und Frachtsätzen. Änderungen der Kosten berechtigen uns, die Preise an die Kosten zum Zeitpunkt der Lieferung anzugleichen – sofern die Lieferung mehr als 4 Monate nach Vertragsschluß erfolgt. c) Preise für Lohnleistungen (Montage, Service usw.) werden stets zu jenen Sätzen berechnet, welche am Tage der Leistung in Kraft sind, ebenso Fahrtspesen und Aufenthaltskosten unserer Techniker und Monteure.
5. Lieferung: Die Lieferfrist beginnt mit dem spätesten der nachstehenden Zeitpunkte: a) Datum der Auftragsbestätigung, b) Datum, an dem der Verkäufer eine vor Lieferung der Ware zu leistende Anzahlung erhält oder ein zu erstellendes Akkreditiv eröffnet ist. Vereinbarte Lieferfristen gelten vorbehaltlich unvorhersehbarer oder von uns unabhängiger Umstände, wie z.B. alle Fälle höherer Gewalt, Streik, Krieg, Aufruhr, Naturkatastrophen, örtliche Eingriffe und Verbote, Transportverzug, Transportschäden und Transportsperren usw. Diese Umstände berechtigen auch dann zur Verlängerung der Lieferfrist, wenn sie bei unseren Lieferanten eintreten. Wir sind berechtigt, Teil- oder Vorlieferungen durchzuführen und zu verrechnen. Eine Weiterlieferung unserer Produkte an andere Empfänger als an den Endnutzer wird ausdrücklich untersagt. Wir verweisen auf Ihre Verpflichtung zur Einhaltung des MedizinProduktGesetzes (MPG) vom 02.08.1994 in der jeweils gültigen Fassung.
6. Erfüllung und Versand: Sofern schriftlich nichts anderes vereinbart wurde, liefern wir auf Rechnung und Gefahr des Empfängers ab Lager. Alle Kosten für Transport, Porto, Verpackung, Verladung gehen zu Lasten des Käufers. Die Verpackung wird zum Selbstkostenpreis verrechnet und nicht zurückgenommen. Transportversicherungen werden nur über Anordnung und auf Kosten des Bestellers in dem von ihm gewünschten Ausmaß abgeschlossen. Wird der Versand durch Umstände verzögert, die auf Seite des Bestellers liegen, so gilt die Lieferung mit Meldung der Versandbereitschaft als erfüllt. Die bestellten Waren werden von uns dann auf Kosten und Gefahr des Empfängers eingelagert. Ist Lieferung auf Abruf vereinbart, so gilt die Ware spätestens 1 Jahr nach Bestellung als abgerufen. Die vereinbarten Zahlungsbedingungen werden durch einen derartigen Abnahmeverzug nicht geändert.
7. Mängelhaftung und Garantie: Wir beschränken unsere Mängelhaftung auf das Ausmaß der Mängelhaftung des Herstellers und übertragen unsere Ansprüche gegen den Hersteller in gleichem Ausmaß an unsere Abnehmer. Darüber hinausgehende Ansprüche, insbesondere Schadenersatz, Gewinnentgang oder Ersatz von Folgeschäden sind ausgeschlossen, mit Ausnahme der in § 309 Ziff. 7 BGB genannten Fällen. Machen Kunden unserer Abnehmer gegen diese Mängelhaftungsansprüche geltend, sind unsere Abnehmer verpflichtet, ihren Kunden gegenüber alle Rechte wahrzunehmen, um unberechtigte Forderungen auszuschließen. Geschieht dies nicht, ist ein Regress uns gegenüber insoweit ausgeschlossen. Soweit wir über Mängelhaftungsansprüche hinaus Garantieerklärungen abgegeben haben, bezieht sich diese Garantie nicht auf den Ersatz von Teilen, die einem natürlichen Verschleiß unterliegen. Sie erlischt außerdem sofort, wenn der Käufer oder ein Dritter ohne unsere schriftliche Einwilligung an den gelieferten Gegenständen Änderungen oder Instandsetzungen vornimmt. Bei Verkauf gebrauchter Waren, bei Übernahme von Reparaturaufträgen, Umänderungen oder Umbauten übernehmen wir keinerlei Garantie. Mängelrügen sind innerhalb einer Woche nach Eingang der Lieferung schriftlich mitzuteilen. Bei Mängeln, die bei Anwendung der üblichen Sorgfalt zunächst nicht erkennbar waren oder erst später aufgetreten sind, ist die Mängelrüge innerhalb einer Woche nach Bekanntwerden schriftlich an W&H bekanntzugeben. Sofort nach Feststellung des Mangels ist jeder weitere Gebrauch einzustellen; für Schäden, die durch Weiterverwendung nach Feststellung des Mangels entstehen, wird nicht gehaftet.
8. Zahlung: a) Rechnungen sind, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, nach Rechnungserhalt innerhalb von 10 Tagen mit 2% Skontoabzug, bzw. nach 30 Tagen netto an uns zahlbar. b) Bei Zahlungsverzug berechnen wir die gesetzlichen Verzugszinsen nach § 288 Abs. 2 BGB, also 8 % Punkte über dem Basiszinssatz. c) Wechsel werden von uns nur nach vorheriger Vereinbarung angenommen. d) Die Nichteinhaltung der vereinbarten Zahlungstermine berechtigt uns, unsere eigenen Verpflichtungen bis zur Bewirkung der rückständigen Zahlungen oder sonstigen Leistungen aufzuschieben, eine angemessene Verlängerung der Lieferfrist in Anspruch zu nehmen, den gesamten noch offenen Kaufpreisrest fällig zu stellen und bei Nichteinhaltung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten. Bis zur vollständigen Erfüllung aller finanziellen Verpflichtungen des Käufers behalten wir uns das Eigentumsrecht am Kaufgegenstand vor. Bei Pfändung oder sonstiger Inanspruchnahme ist der Käufer gehalten, auf unser Eigentumsrecht hinzuweisen und uns unverzüglich zu verständigen. Er haftet für jeden Schaden, der durch Unterlassung dieser Verpflichtung entsteht.
9. Erfüllungsort und Gerichtsstand: Erfüllungsort für die Lieferung und für die Zahlung ist Laufen / Obb. Zur Entscheidung aller aus dem Vertrag selbst oder aus dem Vertragsverhältnis mittelbar oder unmittelbar entstehenden Streitigkeiten wird als Gerichtsstand Laufen / Obb. vereinbart. Wir bleiben jedoch berechtigt, nach unserer Wahl auch am Wohnsitz des Käufers Klage zu erheben.
10. Rückgabe gelieferter Waren: Die Rückgabe gelieferter Waren ist nur mit unserem Einverständnis innerhalb 7 Tagen nach Erhalt möglich. Es können nur Waren im absolut neuwertigen Zustand gutgeschrieben werden. Wir behalten uns die Berechnung einer Bearbeitungsgebühr vor.
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