Berichte & Studien

S3 Leitlinie – Subgingivale Instrumentierung

Die Deutschen Gesellschaft für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde (DGZMK) hat gemeinsam mit der Deutschen Gesellschaft für Parodontologie (DGParo) im Oktober 2019 eine neue S3 Leitlinie zum Thema „Subgingivale Instrumentierung“ publiziert, die nun für 5 Jahr Gültigkeit hat. Diese neue Leitlinie beschäftigte sich primär mit folgenden 2 Themenschwerpunkten:

  • Instrumente – Laser versus konventionelle Instrumente
  • Nicht-antibiotische Adjuvantien

Basierend auf einer umfassenden Literatursuche sowie einer statistischen Auswertung erstellten die Autoren der Leitlinie folgende Empfehlungen:

1. Instrumente – Laser versus konventionelle Instrumente
Die Durchführung der subgingivalen Instrumentierung mittels Erbium-YAG Lasers kann erwogen werden. Die Anwendung eines Erbium-YAG Lasers anstelle konventioneller Hand- und/oder Schall-/Ultraschall-Instrumenten zur subgingivalen Instrumentierung führt aber zu keiner signifikanten Verbesserung der klinischen Effektivität der subgingivalen Instrumentierung.

2. Nicht-antibiotische Adjuvantien
a. Adjuvanter Lasereinsatz
Im Rahmen der Primärtherapie sollte eine einmalige adjuvante Anwendung eines Lasers bei der subgingivalen Instrumentierung nicht erfolgen. Die einmalige adjuvante Anwendung eines Lasers führt zu keiner signifikanten Verbesserung der klinischen Effektivität der subgingivalen Instrumentierung. Der Stellenwert einer mehrmaligen Anwendung der Lasertherapie über einen längeren Zeitraum wurde im Rahmen dieser Leitlinie nicht systematisch recherchiert.

b. Adjuvante photodynamische Therapie
Im Rahmen der Primärtherapie sollte eine einmalige adjuvante Anwendung der photodynamischen Therapie bei der subgingivalen Instrumentierung nicht erfolgen. Die einmalige adjuvante photodynamische Therapie führt laut Meta-Analyse zu einem geringen positiven Effekt (0,21 mm zusätzliche Sondierungstiefen-Reduktion). Der Stellenwert einer mehrmaligen Anwendung der photodynamischen Therapie über einen längeren Zeitraum wurde im Rahmen dieser Leitlinie nicht systematisch recherchiert.

c. Einsatz von Antiseptika bei der subgingivalen Instrumentierung
Eine adjuvante subgingivale Anwendung von Chlorhexidin (0,12%)- oder PVP-Jod-Spüllösung, Chlorhexidin Gel oder Chlorhexidin Chips zum Zeitpunkt der subgingivalen Instrumentierung sollte nicht erfolgen. Die adjuvante Anwendung einer Taschenspülung von 0,12% Chlorhexidin oder PVP-Jod oder einer Einlage von Chlorhexidin-Gel oder eines Chlorhexidin-Chips zum Zeitpunkt der subgingivalen Instrumentierung führt zu keiner signifikanten Verbesserung der klinischen Effektivität.

d. Adjuvanter Einsatz von Antiseptika im Sinne einer Full-Mouth Disinfection
Ein adjuvanter Einsatz von Chlorhexidin-Präparaten in Zusammenhang mit der subgingivalen Instrumentierung im Sinne einer Full-Mouth Disinfection nach QUIRYNEN sollte nicht erfolgen. Der adjuvante Einsatz von Chlorhexidin im Sinne einer Full-Mouth Disinfection nach QUIRYNEN führt zu keiner signifikanten Verbesserung der klinischen Effektivität der subgingivalen Instrumentierung gegenüber einem konventionellen Full-Mouth-Scaling.

e. Adjuvanter Einsatz von Probiotika
Die Studienlage ist geprägt von einer starken Heterogentität der Ergebnisse, der eingesetzten Mikroorganismen, hohen Konfidenzintervallen und geringen Fallzahlen sowie von z.T. stark erhöhtem Biasrisiko. Daher kann über den Nutzen eines adjuvanten Einsatzes von Probiotika aufgrund der jetzt vorliegenden Evidenz keine abschließende Empfehlung erfolgen.

Die Formulierungen der Empfehlungen sind direkt dem Leitlinientext entnommen

Tip – frühere Berichte zu Leitlinien der DGZMK!

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